- Arbeitnehmerkammern
- Arbeitnehmerkammern,Pflichtzusammenschlüsse der Arbeiter und Angestellten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen. Die Arbeitnehmerkammern unterstützen Behörden durch Gutachten und Berichte und werden durch Beiträge der Pflichtmitglieder finanziert. Ihre Rechtsform ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Arbeitnehmerkammern bestehen nur in Bremen und im Saarland. 1921 wurden in Bremen eine Angestellten- und eine Arbeiterkammer gebildet, die durch das Arbeitnehmerkammernges. 1956 neu geregelt wurden. Beide Kammern sind 2000/2001 in eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte unter der Bez. Arbeitnehmerkammer Bremen zusammengeführt worden. Die Einrichtung der Arbeitskammer des Saarlandes erfolgte durch Gesetz vom 30. 6. 1951.In Österreich wurden 1920 Kammern für Arbeiter und Angestellte in den neun Bundesländern errichtet, 1938 aufgelöst, 1945 wiedererrichtet (1954 neu geordnet). Unter Wahrung ihrer Autonomie sind die Kammern im Österreichischen Arbeiterkammertag zusammengeschlossen.
Universal-Lexikon. 2012.